Supervision  

Definition

SUPERVISION...

.... ist eine anerkannte Methode zur systematischen Reflexion beruflichen Handelns vor allem in sozialen, pädagogischen, theologischen und pflegenden Berufen. Sie ist ein zeitlich begrenzter und an verabredeten Zielen orientierter Prozess.

Jugendhilfe findet in einem schwierigen Beziehungsgeflecht zwischen Kindern und Jugendlichen, Angehörigen, Team, Organisation und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Supervision hilft, das Arbeitsfeld distanziert zu betrachten und damit eigene Verstrickungen zu erkennen und zu bearbeiten. Sie verfolgt darüber hinaus die Ziele:

  • Stärkung von Fach-, Feld- und Personenkompetenz,
  • Überprüfung der Wirksamkeit beruflichen Handelns und
  • Verarbeitung von psychischen Belastungen und Konfliktsituationen,
  • befriedigende Gestaltung von Arbeitsbeziehungen.

Nach den Empfehlungen des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" ist Supervision u.a. besonders für die Mitarbeiter angezeigt,

  • die in ihrem Berufsalltag mit besonders komplexen Problemen und großen Belastungen konfrontiert sind,
  • die neue Aufgaben übernehmen,
  • die in bestimmten Zeitabständen "Bilanz ziehen wollen",
  • die Konflikte mit Klienten , Kollegen oder der Institution bearbeiten wollen.

Arbeitsformen in der Supervision

Die gebräuchlichste Form ist die Teamsupervision. Hier sind je nach Absprache möglich:

  • Fallbesprechungen,
  • Konfliktbearbeitung
  • Arbeiten an Strukturen der Zusammenarbeit im Team
  • Beziehungsklärung zur Organisation
  • Bearbeitung berufsbiografischer Fragestellungen.

Es nehmen in der Regel alle festangestellten Fachkräfte des Teams an der Supervision teil. Deshalb ist es auch möglich, konkrete Verabredungen über die weitere Zusammenarbeit im Team oder zum Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu treffen.

Mindestens 4 Fachkräfte aus der Jugendhilfe können sich im Rahmen von Gruppensupervision zusammenfinden. Im Vordergrund stehen

  • Fallarbeit
  • die Arbeit an der eigenen Berufsmotivation und
  • die Klärung der eigenen Anteile an Konflikten.

Die Supervisanden und Supervisandinnen der Gruppensupervision können aus ganz unterschiedlichen Organisationen kommen. Das schafft in der Regel eine sehr vertrauensvolle Atmosphäre, in der auch "heiße Eisen" besprochen werden können.

Einzelsupervision ist für Fachkräfte möglich, die ihr berufliches Handeln nicht in einer Gruppe reflektieren können. Hier haben oft Themen im Schnittfeld von Person und beruflicher Rolle eine große Bedeutung.

Leitungssupervision ist für Fachkräfte gedacht, die besonders ihre Leitungs- und Führungspraxis reflektieren wollen.

Ablauf der Supervision

Am Anfang findet ein Kontraktgespräch statt, in dem die Rahmenbe-dingungen festgelegt und die Ziele für die Supervision bestimmt werden. Die Sitzungen laufen über einen fest vereinbarten Zeitraum von mind. einem Jahr. Meist sind 14- tägig 2 Stunden (a` 45 Min.) vereinbart. So kommen im Jahr etwa 45 Supervisionsstunden zusammen, die sich auf 15 - 25 Sitzungen verteilen.

Die Supervisionssitzungen finden in einem vertrauensvollen Rahmen statt. Es wird eine Schweigepflicht über die personenbezogenen Informationen verabredet.

In Anlehnung an das Normalfallmodell von Prof. Dr. Cornelia Rappe Giesecke beginnt die Supervisionssitzung mit einer Eröffnungsrunde, bei der jede/r

  • von Neuigkeiten im Arbeitsfeld berichtet,
  • Reste aus vergangenen Sitzungen ansprechen kann und ggf.
  • ein Thema zur Bearbeitung vorschlägt.

In der Aushandlungsphase einigt sich die Gruppe auf ein oder zwei Themen, die in dieser Sitzung am wichtigsten erscheinen. Als Thema kommen alle Aspekte des Berufslebens infrage, die der Erzähler allein nicht gut verarbeiten konnte, die ihn oder sie noch stark beschäftigen.

Die Bearbeitung beginnt mit der Erzählung des Falleinbringers.

Anschließend wird das Thema von der gesamten Gruppe bearbeitet.

Steht jedoch die Bearbeitung eines aktuellen Teamkonfliktes an, so kann von der Normalform der Fallbearbeitung abgewichen werden.

Es ist nicht die Aufgabe des Supervisors, den SupervisandInnen "gute Ratschläge" zu geben. Der Supervisor leitet den Prozess, sichert den Rahmen und fördert die Bearbeitung.

Am Ende der Bearbeitung haben alle neue Erfahrungen gemacht, entstehen neue Aspekte und ergeben sich meist auch neue Handlungsmöglichkeiten für die Supervisanden und Supervisandinnen.

Supervision in der Jugendhilfe

Die Jugendhilfe gehört zu den Arbeitsfeldern, in denen Supervision inzwischen recht verbreitet ist. Hierfür gibt es gute Gründe:

Die Fallbesprechung in der Supervision hilft, die Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen besser zu verstehen

Die tragende Beziehung zwischen Kind und ErzieherIn ist ein ganz wesentliches "Arbeitsmittel". für den weiteren Sozialisationsprozess. Heimerziehung ist jedoch für viele Kinder bereits die vorerst letzte Station auf der langen Suche nach der richtigen Betreuungsform. Die wiederholten Versagungen und Trennungserfahrungen der Kinder in ihrer Erziehung zerstörten oft die Fähigkeit, befriedigende zwischenmenschliche Be-ziehungen zu leben. Hier sind Enttäuschungen Aggression oder auch Rückzug vorprogrammiert. Supervision hilft, sich die aktuellen Verhaltens-auffälligkeiten der Kinder auf dem Hintergrund der Biographie bewusst zu machen. Supervision bleibt jedoch hier nicht stehen. Sie hilft auch, das Verhalten der Pädagogen/innen zu reflektieren und mögliche Handlungs-alternativen herauszuarbeiten. Aber auch die Institution wird angeschaut, ob sie den Kindern die verlässlichen äußeren Grenzen bietet, die inneres Wachstum ermöglichen.

Supervision unterstützt die Prozesse der Differenzierung, Dezentralisierung und Demokratisierung in der Jugendhilfe

Oben genannte Begriffe haben die Entwicklung in der Heimerziehung in den letzten Jahren geprägt. Dementsprechend haben die Gruppen gegenüber dem Gesamtheim immer mehr an Bedeutung gewonnen. Supervision unterstützt diesen Prozess, indem sie den Gruppen hilft,

  • ihr Profil und ihr Erziehungskonzept genauer herauszuarbeiten,
  • dem gewachsenen Kommunikationsbedarf gerecht zu werden und
  • die Effizienz der Arbeit immer wieder selbst in den Blick zu nehmen.

Supervision entlastet und beugt Prozessen des "burn out" vor

Prozesse des "Ausgebrannt-Seins" treten auch in der Jugendhilfe häufig auf. Als Ursachen gelten:

  • sich Unmögliches vorzunehmen,
  • die Einbeziehung der gesamten Person in das professionelle Geschehen
  • irrationale Schuldgefühle ("man müsste ja noch mehr tun...") und
  • institutionelle Rahmenbedingungen.

Außerdem kostet die Tätigkeit in der Jugendhilfe auch viel Kraft, weil viele Enttäuschungen zu verarbeiten sind und die ErzieherInnen oft an ihre Grenzen kommen. In der Supervision wird ein Rahmen geschaffen, in dem die SupervisandInnen ohne Angst vor Repression über belastende Aspekte der Arbeit sprechen können, Verständnis erfahren und ggf. Handlungsalternativen erarbeiten können.

Supervision dient der Konfliktbearbeitung im Team

Vielfältige Gründe können dazu führen, dass es in den Teams große Spannungen gibt. Oft ist die Situation so eingefahren, dass nur eine neutrale Person von außen die Konflikte bearbeiten kann. In der Super-vision ist es möglich, sich mit den Spannungen auseinander zu setzen und ein Klima zu schaffen, in dem die notwendigen Dinge offen und konstruktiv besprochen werden können. Auf der Basis, dass es nicht um Schuldzuweisung, sondern die Wiederherstellung einer Arbeitsbeziehung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen geht, werden in der Supervision solche Konflikte bearbeitet.

Supervision ist wesentlicher Bestandteil des Bemühens um Professionalität in der Jugendhilfe.

Die gewachsene Konkurrenz, neue Problemstellungen bei den Kindern und Jugendlichen, aber auch durch das KJHG dokumentierte gewachsene Anforderungen an die Fachlichkeit erfordern eine deutliche Entwicklung zu mehr Professionalität in der Jugendhilfe. Supervision ist eine der Möglichkeiten zur Qualifizierung der Arbeit beizutragen und damit den Prozess der Professionalisierung zu unterstützen.

Supervision ist ein unverzichtbarer Baustein der Qualitätsent-wicklung und der Qualitätssicherung der Jugendhilfe

Leitbild für die SUPERVISION in der Jugendhilfe

In einer Zeit, in der gesellschaftlich verbindliche Wertmaßstäbe immer mehr an Bedeutung verlieren, halte ich es für notwendig, ethische Prinzipien zu formulieren, die meine Supervisionstätigkeit bestimmen.

Da ist zum Einen die Orientierung an einem humanistischen Menschen-bild. Die Gewissheit, dass jeder Mensch positive Wachstumsmöglich-keiten entwickeln kann, gibt die Kraft, sich immer wieder um das Verstehen zu bemühen. Das Bemühen, Supervisanden und Supervisand-innen und über sie die Kinder und Jugendlichen zu verstehen, ist ein ganz wesentliches Element der Supervision.

Pädagogik kann selten heilen, sie kann aber einen Raum zur Verfügung stellen, in dem korrektive soziale Erfahrungen gemacht werden. Wir werden mehr von den Kindern und Jugendlichen verstehen und sie auch eher annehmen können, wenn wir offen hinhören und wenn wir uns auf die Andersartigkeit ihrer Erlebniswelt einlassen. In dem Erkennen der Andersartigkeit des Gegenüber ist es immer auch möglich, sich selbst besser kennenzulernen.

Allerdings heißt verstehen nicht, sich erdrücken zu lassen. Gerade in pädagogischen Arbeitsfeldern ist es immer wieder auch notwendig Grenzen zu markieren. Ich muss nicht alles gut und richtig finden, was ich verstehe. Allerdings muss diese Grenzziehung von der Institution mitgetragen werden. Erst die garantierte äußere Sicherheit und Verlässlichkeit von Grenzen kann Raum schaffen für inneres Wachstum. Das gilt auch für das Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Institution. Erst das gemeinsame Akzeptieren von Grenzen pädagogischer Belastbarkeit und Machbarkeit ermöglicht, die Jugendhilfe als ein Arbeitsfeld zu begreifen, in dem auch ein ganzes Berufsleben verbracht werden kann.

Jugendhilfe beinhaltet das Fördern der Verselbständigung und die Möglichkeit, sich vertrauensvoll in schützende Hände fallen zu lassen. Der Maßstab dafür, welcher Weg eingeschlagen wird, muss neben pädago-gischen Erfordernissen ein möglichst weitgehendes Selbstbestim-mungsrecht der Kinder und Jugendlichen sein.

 

Kosten

Das Honorar für eine Sitzung a 90 bis 115 Minuten beträgt in der Regel 130 Euro zzgl. Umsatzsteuer, Fahrkosten und ggf. Spesen.

stietz@supervision-2000.de

in der Jugendhilfe